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10.11.2011 |
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LG Aschaffenburg: Gewerbliche Facebbook-Seite benötigt Impressum |
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Das LG Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O54/11) festgestellt, dass Facebook-Seiten, wenn sie nicht ausschließlich privat genutzt werden, ein Impressum benötigen. Entweder auf der Facebook-Seite selbst oder mittels eines Links, durch den das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.
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