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28.01.2010
EuGH - Generalanwalt bei Fernabsatzverträgen gegen Tragung der Zusendekosten durch Verbraucher
Im deutschen Vorlageverfahren „Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. ./. Heinrich Heine GmbH“ (Rechtssache C 511/08) zu der Frage, wer die Kosten der Zusendung der Waren beim Widerruf im Rahmen von Fernabsatzgeschäften zu tragen hat, meint Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinen Schlussanträgen vom 28.01.2010, dass die EU-Regeln zum Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen seien, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten für die Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Was den Kontext der in Rede stehenden Bestimmungen angehe so der Generalanwalt, räume Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie dem Verbraucher ein weitgehendes und unbedingtes Widerrufsrecht ein, indem er vorsieht, dass der Verbraucher den Vertrag „ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung“ widerrufen kann. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 bestätige, dass die Ausübung des Widerrufsrechts grundsätzlich keine negativen Folgen für den Verbraucher haben dürfe, da nach dieser Bestimmung die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren seien. Der Ausdruck „die einzigen Kosten“ verlange eine enge Auslegung und mache diese Ausnahme zur einzigen (Rn. 32).

Wenn der EuGH dieser Ansicht folgt, was nicht unwahrscheinlich ist, ist eine Regelung wie die des deutschen § 312d BGB, wonach der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts auch die Kosten für die Zusendung der Ware zu tragen hat, nicht mehr zu halten. Verbraucher dürften dann nur verpflichtet werden, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu übernehmen.

Quelle: EuGH, Rechtssache C 511/08, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen Heinrich Heine GmbH, Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 28.01.2010, www.curia.europa.eu
 
 
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