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03.12.2010
Schweiz. Bundesgericht: Ermittlungsunternehmen bei Filesharing-Fällen unzulässig

Das Urteil wird auch in Deutschland Beachtung finden. Wenn deutsche Gerichte ähnlich entscheiden, hätten Filesharing-Abmahner ein grosses Problem.


In einem aktuellen Urteil (Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010 - 1C_285/2009) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das mit der Ermittlung von Dateidownloads, Uploads sowie von IP-Adressen im Rahmen der Nutzung von P2P-Netzwerken (Filesharing) beauftragte Unternehmen jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einzustellen hat und es diesem Unternehmen untersagt, die bereits beschafften Daten den betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten.


Der Volltext der Entscheidung ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100203.htm abrufbar

 
 
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