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Medienrecht
Wir beraten ganzheitlich und umfassend im Recht der Medien. Neben dem Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, gehört zu unserem Beratungsangebot das Presserecht, das Urheberrecht sowie Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht).

Schutz der Privatsphäre bekannter
Persönlichkeiten
Bekannte Persönlichkeiten sind heute oft auch zu bekannten Marken geworden, die erfolgreich vermarktet werden. In der heutigen Medienlandschaft wird aber die von jedem Menschen benötigte Privatsphäre dabei oft missachtet. Die Ihnen zustehenden Freiräume verteidigen wir kompromisslos und erwirken gegebenenfalls Gegendarstellungen oder Widerrufe und setzen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche durch. Zudem unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen, damit Sie Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten bestmöglich nutzen.

Presserecht
Wir beraten Verlage und andere Medienunternehmen bei der Einhaltung der presserechtlichen Vorschriften und stellen in ihrem Auftrag sicher, dass der Wettbewerb sich ebenfalls an die Spielregeln hält, etwa wenn es darum geht, dass entgeltliche Veröffentlichungen („Anzeigen“) auch als solche gekennzeichnet werden.

Ebenso beraten wir Unternehmen bei der Formulierung und rechtlichen Beurteilung von Pressemitteilungen u.ä.

Urheberrecht
Wir beraten Urheber und Unternehmen umfassend bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke u.a. durch die Erstellung und die Verhandlung von Lizenzverträgen. Im Falle der Verletzung von Nutzungsrechten setzen wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich durch.

Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht)
Gerade im Internet sind Markenrechtsverletzungen, Produktpiraterie und das unerlaubte Kopieren von geistigem Eigentum an der Tagesordnung. Eine Domain etwa ist schnell registriert – ebenso schnell können aber durch die Nutzung einer Domain fremde (Namens- oder Marken-)Rechte verletzt oder es kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen werden. Ein unzureichendes Website-Impressum ist ein weiteres Beispiel, welches vermeidbare Abmahnkosten zur Folge haben kann. Wir beraten unsere Mandanten, um dies zu verhindern.
 
 
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Nach dem Ende von kino.to im Juli 2011 ist nun die Schliessung von kinox.to das Ziel von Urheberrechtsschützern
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