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23.02.2011
LANCOM Systems mit Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Jaeschke zur Haftung von gewerblichen WLAN-Hotspot-Betreibern auf der CeBIT
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Haftet ein kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch seine Kunden? Diese Frage ist in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, mit denen Hotspot-Betreiber für mehr Sicherheit sorgen können. Mit einem umfangreichen Informationspaket aus Rechtsgutachten, Abmahn-Ratgeber und Muster-AGB unterstützt der WLAN-Hersteller LANCOM nun seine Kunden im Umgang mit der Thematik.

„Als Hersteller dürfen wir keinerlei Rechtsberatung bieten, unsere Kunden brauchen aber Antworten“, erklärt LANCOM Geschäftsführer Ralf Koenzen. „Durch die Verpflichtung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jaeschke als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist es uns nun gelungen, ein allgemeines Informationspaket zusammen zu stellen, das die wesentlichen Fragen kommerzieller Hotspot-Anbieter adressiert und konkrete Empfehlungen ausspricht. Wir sind optimistisch, den Hotspot-Betreibern damit deutlich mehr Sicherheit zu geben.“
 

Auf der CeBIT (01.-05.03.2011, Halle 13, C28) widmet LANCOM dem Hotel- und Gaststättengewerbe einen eigenen Schwerpunktbereich. In dieser Branche kommen die meisten WLAN Hotspots zum Einsatz.

 

Hintergrund LANCOM Systems:

 

LANCOM Systems GmbH ist führender deutscher Hersteller zuverlässiger und innovativer Netzwerklösungen für große, mittelständische und kleine Unternehmen, Behörden und Institutionen. Schwerpunkte sind Remote-Access und Standortvernetzung auf Basis virtueller privater Netzwerke (VPN) sowie drahtlose Netzwerke (Wireless LAN). Die LANCOM Systems GmbH hat ihren Sitz in Würselen bei Aachen und unterhält Vertriebsbüros in München, Barcelona und Amsterdam.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.
 
 
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