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Home > Updated > News > EuGH: Beschlagnahme von gefälschter Transitware vereinfacht (Az.: C-446/09, C-495/09)
03.01.2012
EuGH: Beschlagnahme von gefälschter Transitware vereinfacht (Az.: C-446/09, C-495/09)
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In Bezug auf Produkt- und Markenpiraterie ist davon auszugehen, dass dieser „Geschäftszweig“ einen  Schaden in Deutschland in 2010 von 29 Milliarden Euro verursacht hat. Für 2011 ist mit einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen. Ohne Produktpiraterie gäbe es in Deutschland etwa 70 000 Arbeitsplätze mehr
.

Problematisch ist, dass der Zoll auch offensichtliche Plagiate nur beschlagahmen kann, wenn diese in die EU eingeführt werden sollen, d.h. auch in der EU abgesetzt werden sollen. Der reine Transit, d.h. die Durchfuhr durch die EU, verletzt keine Rechte in der EU. Mit aktuellen Urteilen vom 01.12.2011 (Az.: C-446/09, C-495/09) setzt der EuGH zwar seine Rechtsprechung fort, nach der die Warendurchfuhr allein noch keine Schutzrechte in der EU verletzt. Zugleich hat der EuGH nun aber das Zurückhalten verdächtiger Transitware vereinfacht. Der Gerichtshof gibt eine zweistufige Prüfung vor. Für das Zurückhalten der Ware genügen bereits verdachtsbegründende Anhaltpunkte. Die Bejahung einer Schutzrechtsverletzung mit weitergehenden Folgen wie Zerstörung der Piraterieware und Schadensersatz erfordert hingegen tatsächliche Nachweise für eine Rechtsverletzung im Unionsgebiet. Solche können z.B. dann gegeben sein, wenn der Bestimmungsort der Waren unklar ist, genaue Angaben über den Hersteller fehlen. Der Nachweis, das Produkte auch in der EU in Verkehr gebracht werden sollen, ist zwar auch dann nicht immer einfach zu führen, aber die Entscheidungen des EuGH verschaffen den Rechteinhabern zumindest durch die Möglichkeit der häufigeren Zurückhaltung von Plagiatsware ein größeres Zeitfenster. Im Rahmen von Messen spielt die Messe Frankfurt mit ihrer Kampagne „Messe Frankfurt against Copying“ eine sehr positive Rolle aus der Sicht der Markenartikler. Aussteller oder deren Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz werden von der Messe Frankfurt und der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls beim Messerundgang zum Aufspüren und Unterbinden von Nachahmungen unterstützt. So können einstweilige Verfügungen erwirkt und damit das weitere Anbieten der Nachahmungen unterbunden werden.
 
 
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