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02.03.2012 |
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"Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" liegt vor |
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Im Januar 2012 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium eine „vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ (BMWi-Studie) veröffentlicht.
Die Studie zielte darauf ab, „Erkenntnisse über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels Versendung von Warnhinweisen in anderen EU Mitgliedsstaaten“ zu gewinnen. Danach sollen Internetzugangsanbieter nach entsprechender Inkenntnissetzung durch Rechteinhaber bei Verdacht auf Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet ihre Nutzer verwarnen.
Der „eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.“ hat Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster damit beauftragt, sich mit den Argumenten und Ergebnissen der BMWi-Studie auseinanderzusetzen. Das jetzt vorgelegte „Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Bedenken gegen ein solches Warnhinweismodell – sowohl aus rechtpolitischer, praktischer, technischer als auch aus europa-, verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht – bestehen.
Das Gutachten ist hier abrufbar.
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