• Deutsch (DE-CH-AT) Anwalt Urheberrecht | Rechtsanwalt Urheberrecht - IP.JAESCHKE
  • English (United Kingdom) Anwalt Urheberrecht | Rechtsanwalt Urheberrecht - IP.JAESCHKE
[Updated]

  logo
Home > Updated > News > BGH zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
25.03.2010
BGH zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms
There are no translations available.


Die Beklagte des Verfahrens I ZR 122/08 betreibt einen Nachrichtensender. Am 29. Juni 2007 strahlte sie mehrfach einen Videofilm aus, der den tödlichen Fallschirmsprung des Politikers Jürgen Möllemann zeigte und den der Kläger von Bord des Flugzeugs aufgenommen hatte. Die Beklagte des Verfahrens I ZR 130/08 unterhält ein Internetportal, auf dem sie ebenfalls am 29. Juni 2007 diesen Videofilm öffentlich zugänglich machte.

Das Landgericht hat die Klagen abgewiesen. Vor dem Berufungsgericht hatten die Auskunftsklagen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts, wonach dem Kläger ein Auskunftsanspruch gegen die Beklagten zusteht, bestätigt und lediglich den Umfang der Auskunftsansprüche eingeschränkt. Die Beklagten haben das Recht des Klägers als Hersteller des Videofilms widerrechtlich und schuldhaft durch die unerlaubte Ausstrahlung verletzt. Sie sind dem Kläger deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht umfasst - je nach der Berechnungsart, die der Kläger wählt - die Herausgabe des Gewinns, den die Beklagten durch die Veröffentlichung erzielt haben. Um den Umfang dieses Gewinns berechnen zu können, benötigt der Kläger Angaben über die von den Beklagten am Tag der Veröffentlichung erzielten Werbeeinnahmen. Die Beklagten haben zwar geltend gemacht, die durch die Ausstrahlung von Werbung an diesem Tag erzielten Einnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit den am selben Tag veröffentlichten Nachrichten, weil die Kunden die Werbung bereits Monate im Voraus in Auftrag gegeben hätten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es hierauf bei der Ermittlung des Verletzergewinns aber nicht an. Die Werbenden erwarten, dass die Beklagten die Werbung in einem Nachrichtenumfeld platzieren. Hierzu rechnete am fraglichen Tag auch der ausgestrahlte Videofilm. Dass die Beklagten statt des Videofilms andere Nachrichten hätten senden können, hebt den Zusammenhang zwischen der Verletzung des Rechts des Klägers und den von den Beklagten erzielten Werbeeinnahmen nicht auf.

 

Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08

OLG Hamm - Urteil vom 24. Juni 2008 - 4 U 43/08

LG Bochum - Urteil vom 31. Januar 2008 - 8 O 312/07

 

und

 

Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 130/08

OLG Hamm - Urteil vom 24. Juni 2008 - 4 U 25/08

LG Bochum - Urteil vom 13. Dezember 2007 - 8 O 311/07

 

Quelle: BGH, PM Nr. 65/2010 vom  25.03. 2010
 
 
17.01.2012
Nach dem Ende von kino.to im Juli 2011 ist nun die Schliessung von kinox.to das Ziel von Urheberrechtsschützern
There are no translations available. Das ...
Read more...
14.01.2012
OLG Düsseldorf entscheidet über die Wirksamkeit von Filesharing-Abmahnungen (Beschluss vom 14.11.2011, Az.: I-20 W 132/11)
There are no translations available. Zu ...
Read more...
13.01.2012
Rabatte auf preisgebundene verschreibungspflichtige Arzneimittel sind bei Abgabe durch inländische Apotheken verboten (BGH, Urteil vom 12.01.2012, Az.: I ZR 211/10 - Europa-Apotheke Budapest)
There are no translations available. Der für ...
Read more...
09.01.2012
Haftung von Hotels für Urheberrechtsverletzungen von Gästen: Die richtige Reaktion von Hotels und (Internet)Cafés wenn sie wegen Filesharing, also der illegalen Nutzung von Internet-Tauschbörsen durch ihre Gäste, abgemahnt werden
There are no translations available. Die Frage ...
Read more...
05.01.2012
AG Leipzig: Das Nutzen von illegalen Streaming-Angeboten ist rechtswidrig
There are no translations available. Die „ ...
Read more...
View All
MAIL@IPJAESCHKE.DE
HomeImprintSearchSitemap
Anwalt Urheberrecht - Xing Profil - IP.JAESCHKE Rechtsanwalt Urheberrecht - Facebook Profil - IP.JAESCHKE