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Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 15.11.2010 (Az.: 13 W 890/10, rechtskräftig, BeckRS 2011, 00914) entschieden, dass die Unterscheidungskraft einer an eine Internetdomain angelehnten Firma gemäß § 18 I HGB sich aus dem Zusammenhang einer für sich gesehen nicht unterscheidungskräftigen Second-Level-Domain und der dazugehörigen Top-Level-Domain ergeben kann.
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Mit aktuellem Urteil (BGH, Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10) hat der BGH entschieden, dass von Mobilfunkkunden verlangt werden kann, nach ihren Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung Dritter zu unterbinden. Diese Plicht benachteilige Kunden nicht nicht unangemessen. Den besonderen Gefährdungen, etwa hinsichtlich des Verlusts der SIM-Karte, gegebenenfalls einschließlich des Mobiltelefons, die sich gerade aus dem Umstand ergeben, dass die Mobilfunkdienstleistung an jedem Ort und damit auch außerhalb der geschützten Sphäre der Wohnung des Anschlussinhabers zur Verfügung steht, kann dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunden nicht überspannt werden.
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Germanwings muss die Luftverkehrssteuer bei Preisangaben in der Werbung einrechnen und darf ihre aktuellen „Schnäppchen-Angebote“ nicht mehr in der bisherigen Form bewerben. Das Landgericht Köln hat Germanwings mittels Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagt, in der Werbung Preise anzugeben, in denen die Luftverkehrssteuer nicht enthalten ist. Diese ist seit Januar 2012 obligatorisch.
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Der Fernsehsender RTL Hessen hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Jaeschke am Donnerstag, den 17.02.2011 im Rahmen des Beitrages „Schummeldoktor zu Guttenberg“ (Länge: 2:46) um eine erste Stellungnahme zu dem Fall gebeten. Der Beitrag ist nicht online abrufbar.
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Eine interessante und richtige Entscheidung zum Thema Abmahnrecht hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 23.11.2010 (Az. 12 O 312/10) getroffen: Allein der Umstand, dass eine „Baustellenseite“ im Internet bereitgestellt wird, löst noch keine Impressumspflichten aus.