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BRAK: Fachanwälte decken den „besonderen Beratungsbedarf“

m Jahr 2010 gab es 153251 Rechtsanwälte in Deutschland. Die Auswahl ist also groß. Doch welcher Anwalt ist der „Richtige“ für „Ihren Fall“ ?

Eine wichtige Richtschnur geben die sog. „Fachanwaltstitel“. Nur rund ein Viertel aller Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und nachgewiesenen praktischen Erfahrungen in bestimmten Rechtsgebieten von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben, vgl. http://brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAOStand01.01.11.pdf

„Die fortschreitende Verrechtlichung unseres Alltags erfordert mehr und mehr spezialisierte hochkompetente anwaltliche Beratung. Da die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung der Fachanwälte streng durch die Rechtsanwaltskammern kontrolliert wird, bleibt gewährleistet, dass dieser besondere Beratungsbedarf auch weiterhin gedeckt wird,“ erläutert Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) (Bundesrechtsanwaltskammer PM Nr. 02 vom 19. 03. 2010,  http://www.brak.de/seiten/04_10_02.php).

Von den 153251 Rechtsanwälten in Deutschland in 2010 waren 38745 (25,28 %) Fachanwälte und nur 543 (0,35 %) Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.

„Gewerbliche Schutzrechte“ sind alle Rechte des „geistigen Eigentums“ wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, u.a.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2010/FA_Entwicklung.pdf; http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2010/FA2010.pdf; http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2009/10_FA_Grafik.pdf

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