Nach richtiger Ansicht des Amtsgerichts Leipzig vom 21.12.2011 ist bereits das Nutzen von illegalen Streaming-Angeboten rechtswidrig. Die vorübergehende Speicherung im Arbeitsspeicher des Endgerätes beim Streaming ist eine Vervielfältigung, die keine „rechtmäßige“ Nutzung darstellt, wenn ein Werk illegal zum Abruf bereitgestellt wurde. Ob Nutzer von illegalen Streaming-Angeboten tatsächlich belangt werden können hängt aber u.a. davon ab, ob der jeweilige Dienst Nutzerdaten überhaupt speichert. Ziel von Rechteinhabern wird es daher hauptsächlich sein, den sog. Seedern das Werk zu legen, d.h. die Schliessung von illegalen Streaming-Portalen zu erreichen.
Nach dem Ende von kino.to im Juli 2011 ist nun die Schliessung von kinox.to das Ziel von Urheberrechtsschützern
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Nach richtiger Ansicht des Amtsgerichts Leipzig vom 21.12.2011 ist bereits das Nutzen von illegalen Streaming-Angeboten rechtswidrig. Die vorübergehende Speicherung im Arbeitsspeicher des Endgerätes beim Streaming ist eine Vervielfältigung, die keine „rechtmäßige“ Nutzung darstellt, wenn ein Werk illegal zum Abruf bereitgestellt wurde. Ob Nutzer von illegalen Streaming-Angeboten tatsächlich belangt werden können hängt aber u.a. davon ab, ob der jeweilige Dienst Nutzerdaten überhaupt speichert. Ziel von Rechteinhabern wird es daher hauptsächlich sein, den sog. Seedern das Werk zu legen, d.h. die Schliessung von illegalen Streaming-Portalen zu erreichen.