Hilfe bei WN Online-Service Verträgen

Kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung

WN Online-Service

Ich vertrete regelmäßig Mandanten die WN OnlineService (WN Online-Service GmbH & Co. KG) eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite abgeschlossen haben oder eine Folge-Vereinbarung zu einer solchen Vereinbarung unterschrieben haben, welche nach der Auslegung des Dienstleisters eine neue Laufzeit von mindestens 48 weiteren Monaten zur Folge haben soll.

Die Betroffenen, die sich an mich wenden möchten sich aus verschiedenen Gründen wieder von diesen Vereinbarungen lösen. So berichten mir viele meiner Mandanten zum Beispiel, dass sie sich einer faktischen Vertragsverlängerung durch eine solche Folge-Vereinbarung nicht bewusst waren und diese auch nicht gewollt haben.

Zur Euroweb Group gehören („Unternehmen und Partner der Euroweb Group“, abgerufen am 09.06.2021):

Euroweb (Euroweb Internet GmbH)

WN OnlineService (WN Online-Service GmbH & Co. KG)

WESTFALEN-BLATT OnlineService (WN Online-Service GmbH & Co. KG)

MADSACK ONLINESERVICE (Madsack Online-Service GmbH & Co. KG)

united media (United Media AG)

und andere.

Auch Betroffenen, die einen solchen Vertrag bzw. solche Verträge bei dem

– STUTTGARTER ZEITUNG ONLINESERVICE (Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH)

abgeschlossenen haben kann ich regelmäßig helfen sich von solchen Verträgen zu lösen.

Haben Sie auch eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite abgeschlossen oder haben nachträglich bei einem nach Ihrem Eindruck gut geschulten Außendienstmitarbeiter eine Folge-Vereinbarung in Bezug auf eine

„SSL Basic“-Verschlüsselung Ihrer Webseite,

– ein „Redesign“ oder eine „Neugestaltung“ dieser oder

– die Erweiterung um „YourRate“, „QR-Code“, „Online-Redaktion“ oder „Google My Business“

o.ä. unterschrieben und die Gegenseite behauptet nunmehr die Ersetzung Ihres „Altvertrages“ durch die neue Vereinbarung mit neuer langer Vertragslaufzeit ?

Im Kleingedruckten der neuen Vereinbarung steht nun, dass der „Leistungs- und Systemumfang“ der Vereinbarung „jenem des „Altvertrages“ „entspricht“ „mit oben genannten inhaltlichen Erweiterungen“ und nach der Lesart der Gegenseite haben Sie nun einen Folgevertrag mit erneuter mindestens 48-monatiger Laufzeit sowie erheblichen Kosten abgeschlossen, was Ihnen nicht bewusst war, und Sie fühlen sich übervorteilt ?

Dann schaffen Sie Waffengleichheit und wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Falles an Fachanwalt Dr. Jaeschke.

Schnelle Hilfe vom Anwalt.

Sie erreichen Herrn Dr. Jaeschke direkt unter jaeschke@ipjaeschke.de

Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.

Bei der Beurteilung von Internet-System-Verträgen und darauf aufbauenden zusätzlichen „Vereinbarungen“ kommt es immer auf den konkreten Sachverhalt an. Wie in Ihrem Fall  vorgegangen werden sollte, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen muss immer im konkreten Fall geprüft werden.

Eine erfolgreiche Lösung von derartigen Verträgen ist mit fachanwaltlicher Erfahrung möglich und spart den Betroffenen dann sehr viel Geld.

Wenn Sie sich von einer Internet-System-Vereinbarung oder einer Folgevereinbarung lösen möchten gilt regelmäßig:

1. Sprechen Sie keine freie Kündigung aus
Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist ein sog. Werkvertrag und als solcher grundsätzlich jederzeit frei kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Spricht der Besteller aber eine freie Kündigung aus, so steht dem jeweiligen Unternehmen/Anbieter jedoch hinsichtlich der restlichen Laufzeit ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser kann je nach restlicher Vertragslaufzeit und Höhe der monatlichen Kosten sehr hoch ausfallen, weshalb freie Kündigungen von Internet-System-Vereinbarungen regelmäßig wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.

2. Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt
Wenn Sie eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite oder eine Folgevereinbarung dazu bei der Euroweb Internet GmbH, der United Media AG, der WN Online-Service GmbH & Co. KG, der Madsack Online-Service GmbH & Co. KG oder einem andern Anbieter solcher Verträge abgeschlossen haben und sich von dieser wieder lösen möchten, sollten Sie die Vereinbarung / Folgevereinbarung daher nicht einfach ungeprüft ohne Rechtsanwalt kündigen, sondern Waffengleichheit schaffen und fachanwaltlich Ihren Fall genau prüfen lassen. Wir gehen dann in Abstimmung mit Ihnen passgenau in Ihrem konkreten Fall vor und helfen Ihnen schnell.

Ein TV-Bericht vom 19.05.2021 im WDR Fernsehen mit dem Titel „Euroweb & Co – wird bei Verträgen betrogen ?“ im Rahmen der Sendung „Markt“ in welchem Fachanwalt Dr. Jaeschke (Zitat aus dem Beitrag: „einer der wenigen Rechtsanwälte der der Unternehmensgruppe seit Jahren Paroli bietet“) interviewt wurde ist abrufbar unter:

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Hilfe bei WN Online-Service Verträgen


Das Video ist dort verfügbar bis 19.05.2022, 20:00 Uhr.

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und verfüge über langjährige erfolgreiche Erfahrung im Umgang u.a. mit Internet-System-Verträgen und bin bundesweit tätig.

Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit mir auf, um zu besprechen, wie ich Ihnen helfen kann.

Sie erreichen mich telefonisch unter 0641/68681160, per E-Mail unter jaeschke@ipjaeschke.de oder über das Kontaktformular auf dieser Webseite unter www.ipjaeschke.de/kontakt/

Dr. Lars Jaeschke, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz