Blog

Bekannt aus WDR Fernsehen, RTL Hessen, heise online, welt.de, AutoBild, u.a.

Gewerbe-auskunft.online: Abwehr von Zahlungsforderungen der Gewerbe-auskunft.online – so ist es möglich

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Im Innenhof

I. Rechnung von der „Gewerbe-auskunft.online erhalten ?

Haben Sie auch eine Rechnung von der „Gewerbe-auskunft.online Elverdisserstraße 4, 32052 Herford, DE“ für einen „Brancheneintrag www.gewerbe-auskunft.online“ erhalten und sind sich nicht bewusst, diese Firma mit kostenpflichtigen Leistungen beauftragt zu haben ?
Sie fragen sich nun, was das beste Vorgehen ist, um die Zahlungsforderung der gewerbe-auskunft.online abwehren können ?

II. Fachanwaltliche Hilfe zur Gegenwehr in Anspruch nehmen

Es gilt keine Zeit zu verlieren. Lassen Sie Ihren Fall und etwaige Gegenansprüche fachanwaltlich prüfen, denn aus dieser Art der Kaltakquise der gewerbe-auskunft.online können sich regelmäßig eine ganze Reihe von Gegenansprüchen ergeben, die bei der anwaltlichen Gegenabwehr gegen die behaupteten Forderungen zu prüfen sind und nützlich sein können.

Unter https://gewerbe-auskunft.online/impressum ist zu finden, dass „gewerbe-auskunft.online“ „ein Produkt der Smart Sales 24 GmbH“ sei (abgerufen am 15.04.2026).
In einem mir vorliegenden Fall hat zunächst ein Anrufer bei einem telefonischen Kaltkontakt erklärt, er rufe im Zusammenhang mit einer „Gewerbeauskunft“ an und werde ein Formular übersenden, das unterschrieben zurückgesandt werden müsse.
Das mir vorliegende Formular ist dann auch rechts oben in großer Schrift mit „Bitte zurückfaxen an: +49 (0) 23198194766“ überschrieben.

III. Anknüpfungspunkte für anwaltliche Verteidigung

Das vorformulierte Formular enthält eine Reihe von Formulierungen die einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt zur Gegenwehr unterzogen werden sollten.
Interessant erscheint zum Beispiel die Formulierung wonach der „Auftraggeber“ „ferner ausdrücklich sein Einverständnis für eine weitere Kontaktaufnahme per E-mail, Fax oder per Telefon“ einräumt. Damit dürfte die „gewerbe-auskunft.online“ selbst eingeräumt haben, dass kein ausdrückliches Einverständnis für den telefonischen Kaltkonktakt vorgelegen hat. Auch dieser Punkt ist es neben anderen schärferen Schwertern wert anwaltlich fruchtbar gemacht zu werden.

Die Domain „gewerbe-auskunft.online“ wurde laut einer Whois-Abfrage vom 14.01.2026 wohl erst am 17.09.2025 registriert („Creation Date: 2025-09-17T08:53:46.0Z“  und „Registriert am 2025-09-17T08:53:46.0Z. Die Gewerbe-auskunft.online scheint also noch neu im Geschäft, reiht sich mit ihrem Vorgehen aber in eine ganze Reihe ähnlich agierender Anbieter von mehr oder weniger nutzlosen Online-Branchenbüchern u.ä. ein.
„gewerbe-auskunft.online“ wirbt auf der Webseite mit „25.000+ Verifizierte Unternehmen“ (abgerufen am 15.04.2026). Schon das spricht für die Nutzlosigkeit dieses Online-Branchenbuchs.

Im Jahr 2024 gab in Deutschland insgesamt rund 3,5 Millionen rechtliche Einheiten/ Unternehmen. Die Zahl für 2026 war bei Abruf am 15.04.2026 unter www.destatis.de nicht ersichtlich. Aber man wird davon ausgehen können, dass die Zahl ähnlich hoch sein wird ?
Die Zahl der unter https://gewerbe-auskunft.online/ zu findenden Firmen erscheint also mit „25.000+ Verifizierte Unternehmen“ verschwindend gering im Vergleich zu den Millionen Unternehmen in Deutschland.

Regelmäßig erscheint den Betroffenen diese ihnen völlig unbekannte gewerbe-auskunft.online-Webseite aus verschiedenen Gründen als bestenfalls völlig nutzlos, gerade auch im Vergleich zu den bekannten großen Branchenportalen. Und in der Tat, erscheint die „Sichtbarkeit“ (Erfolgsmessung in der Suchmaschinenoptimierung) dieser Webseite als praktisch nicht gegeben, jedenfalls wenn man etwa mit Sistrix den Erfolg der Seite in den Google-Suchergebnissen prüft. Es erscheint nachvollziehbar, wenn Betroffene in solchen Fällen von einem auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgehen, weil lebensnah die Leistung durch einen Eintrag in ein unbekanntes Internet-Verzeichnisses den Betroffenen als nahezu wertlos erscheint. In solchen Fällen erscheint es sinnvoll den konkreten Sachverhalt im Einzelnen anwaltlich prüfen zu lassen.
Die Kontaktaufnahme zur Vertragsanbahnung erfolgte in den mir vorliegenden Fällen durch einen unerbetenen Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen, wie mir die Betroffenen mitteilen.

Derartige Kaltkontakte sind regelmäßig rechtswidrig, was aber am möglichen Vertragsschluss grundsätzlich nichts ändert. Dennoch bieten derartige sog. Cold Calls (Kaltkontakte) Anknüpfungspunkte für eine Gegenwehr, weshalb Betroffene zeitnah handeln sollten. Manche Betroffene glauben, dass Sie generell ein 14tätiges Widerrufsrecht haben und „widerrufen“ solche Verträge dann selbst. Ein solches Widerrufsrecht besteht hingegen im geschäftlichen Bereich wie in solchen Fällen gerade nicht, da die Betroffenen selbst Unternehmer und keine Verbraucher sind, so dass dies letztlich keine Lösung ist und die Betroffenen ggf. wichtige Zeit verlieren.

IV. Das ist zu beachten

Es ist generell zu empfehlen, Rechnungen und etwaige Mahnungen von Gewerbe-auskunft.online ernst zu nehmen. Grundsätzlich ist auch im Auge zu behalten, ob ein Inkassobüro eingeschaltet wird/wurde oder etwa ein mahngerichtliches Verfahren eingeleitet wurde o.ä. Dann ist darauf wiederum angemessen zu reagieren und ggf. sind spezielle Fristen einzuhalten. Schaffen Sie hier Waffengleichheit und beauftragen Sie so früh wie möglich einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Alle Betroffenen die mich in derartigen Cold Call Fällen kontaktiert haben berichten mir, dass zunächst ein gewisses Vertrauen erschlichen wurde und sie in die Irre geführt wurden.
Erst als die Zahlungsforderung über den Vertragsschluss bei den Betroffenen ankam wurde den Betroffenen die sich an mich gewandt haben klar, dass sie sich einer erheblichen Forderung aus einem Neuvertrag ausgesetzt sehen, den sie so willentlich nie eingehen wollten.
Auch wenn dem unerwünschten Telefax keine telefonischer Kaltkontakt vorausgeht bieten die mir vorgelegten Vertragsformulare mehrere Anknüpfungspunkte für eine anwaltliche Gegenwehr.

Zeitnahes Handeln der Betroffenen ist immer angezeigt, damit Sie sich alle möglichen Verteidigungs- und Abwehroptionen offen halten und nutzen können. Es besteht die Möglichkeit derartige Verträge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten anzugreifen, wobei bestimmte Formalien und Fristen zu beachten sind, weshalb sich die zeitnahe Einschaltung eines auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwaltes empfiehlt, zumal es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt.

Mit gezieltem anwaltlichen Tätigwerden können dann die behaupteten Forderungen oft außergerichtlich abgewehrt werden.

V. Fristen einhalten, zeitnah Handeln und konkreten Fall und Gegenansprüche prüfen lassen

Aus dieser Art der Kaltakquise der gewerbe-auskunft.online können sich wie angesprochen regelmäßig eine ganze Reihe von Gegenansprüchen der Betroffenen ergeben, die bei der anwaltlichen Gegenabwehr gegen die behaupteten Forderungen zu prüfen sind und nützlich sein können.

Kontaktieren Sie mich gern unverbindlich
Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. – Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz – 064168681160

Ich vertrete bereits seit Jahren Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die sich gegen derartige Verträge zur Wehr setzen.

Schaffen Sie Waffengleichheit und erfahren Sie was jetzt die besten Handlungsoptionen in Ihrem Fall sind, wenn Sie sich gegen die Forderungen der gewerbe-auskunft.online anwaltlich wehren wollen. Wenden Sie sich auch gern an mich, wenn Sie schon Post von einem Inkassobüro oder einer Anwaltskanzlei erhalten haben. Spätestens dann ist unverzügliches Handeln angezeigt. Wichtig ist, dass Sie sich am besten sofort nach Erhalt der Rechnung der Gegenseite gegen die Forderungen der Gegenseite anwaltlich zur Wehr setzen und keine ggf. bestehenden Fristen verstreichen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Flur

Kompetente und schnelle Hilfe vom Fachanwalt.

Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.

Meine letzten Beiträge