Schnelle Hilfe – bundesweit – Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Viele Selbständige, Freiberufler, Ärzte, Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen schildern mir Probleme mit sogenannten Internet-System-Verträgen mit der United Media AG, der WN Online-Service GmbH & Co. KG (auch WESTFALEN-BLATT OnlineService), der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, wwwe GmbH (Euroweb) und ähnlichen Gesellschaften. Gemeint sind langfristige Vereinbarungen über Webseiten-Erstellung, Hosting, Suchmaschinenoptimierung, laufende Pflege sowie ergänzende Online-Dienstleistungen. Regelmäßig laufen diese Verträge mindestens 4 Jahre (in den Vertragsformularen ausgeschrieben “achtundvierzig Monate”) und führen zu erheblichen Zahlungsverpflichtungen von zum Beispiel € 529,00 zzgl. MwSt. pro Monat plus € 199,00 zzgl. MwSt. sog. Anschlusskosten, d.h. mindestens € 25.591,00 zzgl. MwSt. bzw. € 30.453,29 inkl. MwSt. Die Gesamtkosten sind entsprechend höher je höher der monatlich zu zahlende Betrag ist.
Viele Betroffene möchten sich später bzw. oft schon unmittelbar nach Unterzeichnung wieder von diesen Verträgen lösen. Mandanten berichten mir etwa, dass ihnen die Gesamtbelastung nicht bewusst gewesen sei oder eine spätere Zusatzvereinbarung faktisch eine neue Vertragslaufzeit ausgelöst habe, wovon sie nicht gewusst haben u.v.m.
Was versteht man unter einem Internet-System-Vertrag ?
Internet-System-Verträge sind sog. Werkverträge. Inhaltlich geht es hier häufig um Gestaltung einer Webseite, technische Betreuung, Hosting-Leistungen, Domainverwaltung, Suchmaschinenoptimierung, laufende Aktualisierung und zusätzliche Marketingfunktionen.
Lässt sich ein solcher Vertrag kündigen ?
Grundsätzlich ja. Allerdings sollte eine Kündigung niemals vorschnell und ohne Prüfung des Einzelfalls durch einen versierten Fachanwalt ausgesprochen werden.
Ob eine freie Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung oder eine andere Lösungsmöglichkeit sinnvoll ist, hängt vom Vertrag, den Umständen des Vertragsschlusses und des Einzelfalls und dem bisherigen Leistungsstand ab. Hier sollten Betroffene Waffengleichheit schaffen und einen erfahrenen Fachanwalt mir der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Typische Probleme aus der anwaltlichen Praxis die mir Betroffene schildern:
- Lange Mindestvertragslaufzeiten von 48 Monaten, die den Betroffenen nicht bewusst waren,
- Hohe monatliche Zahlungen, die sich zu erheblichen Gesamtkosten summieren, was den Betroffenen erst im Nachhinein bewusst wird.
- Verkaufsgespräche unter Druck, den die Betroffenen empfinden
- Unklare Vertragsdarstellung im Verkaufsgespräch.
- Folgeverträge mit neuer Mindestvertragslaufzeit.
- Unzufriedenheit mit der versprochenen und der tatsächlichen Leistung und Betreuung.
Welche rechtlichen Möglichkeiten sollten fachanwaltlich geprüft werden ?
- Anfechtung wegen Täuschung oder Irrtums.
- Außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzungen und/oder einseitigen Preiserhöhungen.
- Geltendmachung eigener Gegenansprüche.
- Fachanwaltliche Verhandlungen über Vertragsbeendigung.
- Verteidigung gegen Mahnungen, Inkasso oder Klagen.
Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist
Kein Fall gleicht dem anderen. Maßgeblich sind Vertragsdokumente, Gesprächsverlauf, Werbeaussagen, E-Mails, Nachträge und der tatsächliche Leistungsumfang.
Was Betroffene jetzt tun sollten
– Keine vorschnelle Eigenkündigung aussprechen.
– Alle Unterlagen sichern
– Webseite und Probleme dokumentieren.
– Keine weiteren Vereinbarungen ohne fachanwaltliche Prüfung unterschreiben.
– Fachanwaltliche Hilfe einholen.
Zusatzvereinbarungen: Häufig unterschätztes Risiko
Viele Betroffene berichten von später angebotenen Zusatzleistungen wie SSL Basic, Redesign, Neugestaltung, QR-Code, Bewertungsfunktionen oder Google My Business. Werden solche Folgevereinbarungen unterschrieben kann dadurch aus Sicht des Anbieters ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit von mindestens 48 Monaten in Rede stehen.
Wenn Sie sich von einer Internet-System-Vereinbarung oder einer Folgevereinbarung lösen möchten gilt regelmäßig:
– Sprechen Sie keine freie Kündigung aus
Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist ein sog. Werkvertrag und als solcher grundsätzlich jederzeit frei kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Spricht der Besteller aber eine freie Kündigung aus, so steht dem jeweiligen Unternehmen/Anbieter hinsichtlich der restlichen Laufzeit ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser kann je nach restlicher Vertragslaufzeit und Höhe der monatlichen Kosten sehr hoch ausfallen, weshalb freie Kündigungen von Internet-System-Vereinbarungen regelmäßig wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
– Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt
Wenn Sie eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite oder eine Folgevereinbarung dazu bei der wwwe GmbH („Euroweb„), der United Media AG, der WN Online-Service GmbH & Co. KG, der Madsack Online-Service GmbH & Co. KG oder einem andern Anbieter solcher Verträge abgeschlossen haben und sich von dieser wieder lösen möchten, sollten Sie die Vereinbarung / Folgevereinbarung daher nicht einfach ungeprüft ohne Rechtsanwalt kündigen, sondern Waffengleichheit schaffen und fachanwaltlich Ihren Fall genau prüfen lassen. Wir gehen dann in Abstimmung mit Ihnen passgenau in Ihrem konkreten Fall vor und helfen Ihnen schnell.
Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und verfüge über langjährige erfolgreiche Erfahrung im Umgang u.a. mit Internet-System-Verträgen und bin bundesweit tätig.
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit mir auf, um zu besprechen, wie ich Ihnen helfen kann.
Sie erreichen mich telefonisch unter 0641/68681160, per E-Mail unter jaeschke@ipjaeschke.de
Dr. Lars Jaeschke, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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