Was bedeutet „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „IP-Law“ ?
Im deutschen Rechtskreis wird unter dem Oberbegriff “Gewerblicher Rechtsschutz“ das Recht des „geistiges Eigentums“ (auch als „Intellectual Property Law oder IP-Law“ bezeichnet) zusammengefasst. Der „Gewerbliche Rechtsschutz“ umfasst damit hoch spezialisiert