EuGH: Zur öffentliche Wiedergabe von Tonträgern im Rahmen von Radiosendungen, die in einer Zahnarztpraxis ausgestrahlt werden
Patienten von Zahnärzten gehen nur zu dem Zweck in eine Zahnarztpraxis, um behandelt zu werden. Die Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zu der ärztlichen Behandlung, so der EuGH (EuGH, Urteil