BGH: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ zulässig
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener