Bundesgerichtshof entscheidet im Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 09.11.2011, Az.: