BGH: Mit dem Erwerb eines Gebäudes kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az.: I ZR 188/09 – Landgut Borsig)
Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks das Recht verbunden sein kann, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu