DPMA – Änderung der Klassifizierungspraxis für Markenanmeldungen ab dem 01.01.2011 birgt hohe Risiken für rechtlich nicht oder schlecht beratene Anmelder
Bei Markenanmeldungen, die ab dem 01.01.2011 beim Deutschen Marken und Patentamt (DPMA) eingehen, werden unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe vom Amt ohne Nachfrage beim Anmelder anhand der jeweils angegebenen Klasse ausgelegt.