BGH: Bewertungsportal haftet unmittelbar selbst, wenn es rechtsverletzende Bewertungen verändert und sich diese damit zu eigen macht (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zur Haftung von Bewertungsportalen gesprochen. Er hat entschieden, dass ein Bewertungsportal unmittelbarer als sog. Störer haftet, wenn es die rechtsverletzende Klinik-Bewertung eines Plattformnutzers