OLG Köln: Die Bezeichnung als „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Das Oberlandesgericht Köln (AZ: 16 U 184/11) hat entschieden, das die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die seiner Kanzlei als „Winkeladvokatur“ ehrverletzend sei, weil damit der Kernbereich des Ansehens