Persönlichkeitsrecht: Günther Jauch setzt Abdruck von Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift durch (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.9.2015, Az.: 6 U 110/15)
Gegendarstellung bedeutet „Tatsachenbehauptung gegen Tatsachenbehauptung“ Die Geltendmachung eines sog. Gegendarstellungsanspruches ist die bei weitem häufigste Reaktion von durch Medienberichterstattung Betroffenen. Dies betrifft keineswegs nur Prominente, sondern kann letztlich jeden treffen,