OLG Celle: Ein Verlag ist nicht zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet
Ein norddeutscher Verlag ist nicht verpflichtet, einen in dieser Region agierenden Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern. Dies hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 11.