Prozesskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden
Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az.: VI R 42/10) hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass