Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss“ – denn schon aufgrund der bloßen Anmeldung einer verwechslungsrelevanten Marke können Sie abgemahnt werden (sog. „Erstbegehungsgefahr“)
Wenn der Vertrieb eines neuen mit Werbeaufwand in den Markt eingeführten Produktes oder einer Dienstleistung von einem Wettbewerber mittels einstweiliger Verfügung gestoppt wird, ist der Imageschaden unter Umständen immens und