BGH: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor Fehlzitaten und verfälschenden Wiedergaben einer Äußerung
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Wort umfasst und den Einzelnen davor schützt, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden,